Führungspersonal des FZ FK

Im Fachzug Führung/Kommunikation (FZ FK) ist die Anzahl der Führungskräfte, entgegengesetzt zu der in den Technischen Zügen und anderen Fachgruppen üblichen Anzahl, dominant. Dieses ist in der Aufgabe des FZ FK, nämlich der Bewältigung eines Einsatzauftrages mit all seinen verschiedenen Anforderungsfacetten, begründet.

Neben dem Zugführer FK gibt es die sechs Sachgebiete:

S1 - Personal/Innerer Dienst,

S2 - Lage,

S3 - Einsatz,

S4 - Logistik,

S5 - Presse- und Medienarbeit und

S6 - Telekommunikation, die im Einsatz durch so genannte Sachgebietsleiter besetzt werden können.

Des Weiteren kann die Stabsarbeit im Einsatz durch die Truppführer der jeweiligen Trupps in den Funktionen als Führungsgehilfe bzw. Leiter des Fernmeldebetriebs unterstützt werden.

Markus Tiegs
Zugführer
FGr Führung/Kommunikation

E-Mail: info(at)fk-dortmund.de

„Der FZ FK unterstützt bei der Führung von mehreren THW-Einheiten.“

Der FZ FK ist ein Hilfsmittel der Führung. Er ist nicht die Führung selbst. Die „Befehlsgewalt“ für seinen Einsatzbereich hält immer der Leiter der THW-Führungsstelle. Der Fachzug bzw. die FGr Führung und das Stabspersonal werden dabei in der Regel geschlossen unterstellt. Irrelevant ist dabei, ob der Zugführer des FZ FK selbst (für die Dauer des Einsatzes) zum Leiter der THW-Führungsstelle ernannt wurde oder eine nicht dem FZ FK angehörende qualifizierte Führungskraft diese Funktion wahrnimmt. Im letzteren Fall tritt der Zugführer FK in die Funktion Leiter des Stabs.

Sachgebietsleiter 1

aktuell nicht besetzt
Sachgebietsleiter

Personal/Innerer Dienst

Die Aufgaben im Sachgebiet 1 „Personal/Innerer Dienst" erstrecken sich auf die einzelnen Aspekte der Bereitstellung von Einsatzkräften und der Führung des inneren Stabsdienstes im Einsatzfall. Konkret heißt das:

Bereitstellen der Einsatzkräfte:

  • Alarmieren von Einsatzkräften, Heranziehen von Hilfskräften
  • Alarmieren und Anfordern von Ämtern, Behörden, Organisationen
  • Anfordern von fach-, orts- und betriebskundigen Personen
  • Bereitstellen von Reserven
  • Einrichten von Lotsenstellen für ortsunkundige Kräfte
  • Einrichten von Bereitstellungsräumen
  • Führen von Kräfteübersichten
  • Verantwortet die Bereitstellung psychosozialer Unterstützung

 

Führen des inneren Stabsdienstes:

  • Festlegen und Sicherstellen des Geschäftsablaufs
  • Einrichten und Sichern der Führungsräume
  • Bereitstellen der Ausstattung

Sachgebietsleiter 2

Lukas Spasovski
Sachgebietsleiter

Lage

Das Arbeitsgebiet des Sachgebiets 2 „Lage“ gliedert sich in die Bereiche „Lagefeststellung“, „Lagedarstellung“, „Information“ und „Einsatzdokumentation“. Diese Gebiete beinhalten im Einzelnen:

Lagefeststellung:

  • Beschaffen von Informationen durch Einsetzen von Erkundern
  • Anfordern von Lagemeldungen
  • Auswerten und Bewerten von Informationen

 

Lagedarstellung:

  • Führen einer Lagekarte
  • Vorbereiten von Lagebesprechungen und Lagemeldungen
  • Führen von Einsatzübersichten durch Beschreibung der Gefahrenlage
  • Darstellung von Anzahl, Art und Umfang der Schäden
  • Darstellen der Einsatzabschnitte/-schwerpunkte
  • Darstellen der eingesetzten, bereitgestellten und noch erforderlichen Einsatzmittel/–kräfte

 

Information:

  • Melden an vorgesetzte Stellen
  • Unterrichten nachgeordneter Stellen
  • Unterrichten sonstiger relevanter Stellen
  • Unterrichten der Bevölkerung

Sachgebietsleiter 3

Florian Priemer
Sachgebietsleiter
 

Einsatz

In der THW-Führungsstelle ist der Sachgebietsleiter 3 „Einsatz“ die zentrale Person für das Gelingen des Einsatzablaufs. Sein Aufgabengebiet umfasst die Punkte:

Beurteilen der Lage:

  • Fassen des Entschlusses über die Einsatzdurchführung (z.B. Festlegen von Einsatzschwerpunkten, Auswahl erforderlicher Einsatzkräfte, Einsatzmittel und Reserven, Festlegen der Befehlsstelle)
  • Auswählen und Einweisen von Führungskräften (z.B. Einsatzabschnittsleiter)
  • Ordnen des Schadensgebiets (z.B. durch Festlegen der Führungsorganisation, der Befehlsstelle und der Bereitstellungsräumen)
  • Einrichten von Sammelstellen (z.B. Verletzten- bzw. Leichensammelstelle)
  • Anordnen von Absperrmaßnahmen
  • Festlegen und Freihalten von An- und Abmarschwegen
  • Zusammenarbeit mit anderen Ämtern, Behörden und Organisationen
  • Durchführen von Lagebesprechungen
  • Erteilen der Einsatzbefehle
  • Beaufsichtigen und Kontrollieren der Einsatzdurchführung
  • Veranlassen von Sofortmaßnahmen für gefährdete Bevölkerung (z.B. Warnung, Unterbringung, Räumung, Versorgung, Transport und Instandsetzung)
  • Mithilfe bei der Sicherung geborgener Sachwerte, beim Ermitteln der Schadenursache und der Täter, bei der Zeugenfeststellung und der Beweismittel

Sachgebietsleiter 4

aktuell nicht besetzt
Sachgebietsleiter

Logistik

Der Sachgebietsleiter 4 „Logistik“ stellt für den Einsatzablauf den logistischen Teil sicher. Dieser umfasst die Punkte:

  • Anfordern weiterer Einsatzmittel
  • Heranziehen von Hilfsmitteln (z.B. Baustoffe, Abstützmaterial, Lastkraftwagen, Tankkraftwagen, Räum- und Hebegeräte)
  • Bereitstellen von Verbrauchsgütern und Einsatzmitteln (z.B. Wasserversorgung, Löschmittel, Atemschutzgeräte, Kraftstoffe)
  • Bereitstellen und Zuführen von Verpflegung
  • Sicherstellen der Materialerhaltung für das Gerät
  • Festlegen der Versorgungsorganisation
  • Bereitstellen von Rettungsmitteln zum Eigenschutz der Einsatzkräfte
  • Bereitstellen von Unterkünften für die Einsatzkräfte

Sachgebietsleiter 5

nicht besetzt
i. d. R. externe Fachkraft

Presse und Medienarbeit (PuMa)

Die Aufgaben des Sachgebietsleiter 5 „Presse und Medienarbeit“ gliedern sich auf in die „Information“, die „Betreuung“, die „Koordination“ sowie in die „Einbindung bei der Schadensbekämpfung“. Daraus ergeben sich im einzelnen die Arbeitsinhalte:

Presse- und Medieninformation:

  • Sammeln, Auswählen und Aufbereiten von Informationen aus dem Einsatz
  • Erfassen, Dokumentieren und Auswerten der Presse- und Medienlage
  • Erstellen von Presse- und Medieninformationen

 

Presse- und Medienbetreuung:

  • Informieren, Führen und Unterbringen der Presse- und Medienvertreter
  • Vorbereiten und Durchführen von Presse- und Medienkonferenzen

 

Presse- und Medienkoordination:

  • Bündeln, Abstimmen und Steuern der Medienarbeit (z.B. mit den Pressesprechern anderer beteiligter Behörden, betroffener Betriebe und insbesondere der Polizei
  • Halten des ständigen Kontakts mit der Presse und den Medien

 

Presse- und Medieneinbindung bei der Schadensbekämpfung:

  • Bereitstellen und Betreuen von Informationstelefonen
  • Veranlassen von Warn- und Suchhinweisen für die Bevölkerung

Sachgebietsleiter 6

Kathrin Schulte-Braucks
Sachgebietsleiterin/Fernmelde-führerin

Telekommunikation

Das Angebot der Telekommunikationsmöglichkeiten (Festnetze, ISDN, Mobilfunknetze, Satelliten usw.) war noch nie so groß wie heute. Aus dieser Fülle die richtigen Mittel auszuwählen, die verlässlich, überschaubar und bezahlbar sind, ist eine schwierige Aufgabe. Nicht alles was möglich ist, ist in Hinblick auf den Auftrag auch sinnvoll. Aus diesen verschiedenen Kommunikationsmitteln ergibt sich für den Sachgebietsleiter 6 „Telekommunikation“ das entsprechende Aufgabenportfolio:

Planen des Informations- und Kommunikationseinsatzes:

  • Feststellen des Ist-Zustands der Führungs- und Fernmeldeorganisation
  • Absprechen der Führungsorganisation mit Sachgebietsleiter 3
  • Aufteilen der zugewiesenen Kanäle
  • Anfordern von Sonderkanälen
  • Ermitteln des Kräftebedarfs für den Kommunikationsbetrieb
  • Feststellen der Einsatzmöglichkeiten von Funktelefonen
  • Ermitteln der Einsatzmöglichkeiten von Kommunikationsverbindungen über Feldkabel und anderer drahtgebundener Netze
  • Erarbeiten eines Kommunikationskonzepts einschließlich Fernmeldeskizze
  • Sicherstellen der Kontakte mit den Informations- und Kommunikationsdiensten anderer Behörden, Organisationen und Institutionen


Durchführen des Informations- und Kommunikationseinsatzes:

  • Umsetzen der Planung; Führen der Informations- und Kommunikationseinheiten
  • Gewährleistung der Kommunikationssicherheit (Redundanz)
  • Übermitteln von Befehlen, Meldungen und Informationen
  • Überwachen des Kommunikationsbetriebs
  • Dokumentieren des Kommunikationsbetriebs (Nachweisung)
  • Ausstatten der Befehlsstellen mit Bürokommunikation
  • Errichten von Meldediensten

Zugtruppführer (ZTrFü)

Dimitrios Skodras
Zugtruppführer Zugtrupp Fachzug Führung/Kommunikation

Der Zugtruppführer unterstützt den Zugführer bei der Führung seiner Einheit und vertritt ihn bei Bedarf.

Zu seinen Aufgaben gehören:

  • Verantwortung für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft der Teileinheit
  • Mitwirkung bei der Erstellung der Dienst- und Ausbildungspläne
  • Durchführung der Aus- und Weiterbildung seiner/ihrer Helfer/innen
  • Überprüfung bzw. Überwachung des Tragens der persönlichen Schutzausstattung der Hel-
  • fer/innen
  • Führung der ihm/ihr unterstellten Kräfte
  • Kommunikation innerhalb der vorgegebenen Führungsstruktur
  • Beratung des Zugführers/der Zugführerin bzw. von Führungseinrichtungen der mittleren Füh-
  • rungsebene in Fragen der Fachkunde seines/ihres Zugtrupps
  • Vertretung des Zugführers/der Zugführerin

Gruppenführer Fachgruppe Führungsunterstützung/Leiter des Fernmeldebetriebs

Thomas Schölzel
Gruppenführer Fachgruppe Führungsunterstützung/Leiter des Fernmeldebetriebs

Der Gruppenführer der Fachgruppe Führungsunterstützung/Leiter des Fernmeldebetriebs führt die Helfer seiner Gruppe und leitet sie fachlich an zur Bewältigung von Einsatzaufgaben, die der fachtechnischen Ausrichtung und Aufgabenstellung seiner Gruppe entsprechen. Er unterstützt das Sachgebiet 6 bei der Grundsatzplanung des Fernmeldeeinsatzes. Außerdem plant er die Ausbildung seiner Helfer und  führt diese mit dem S6 durch. Für die technische Ausstattung seiner Gruppe stellt er die Einsatzbereitschaft sicher.

Als Leiter des Fernmeldebetriebes ist er verantwortlich für den Fernmeldebetrieb. Im Rahmen der Funktion LdF für die eingesetzte THW-FüSt. Im Rahmen einer nachgeordneten Betriebsleitung für den Einsatzbereich TEL/ EAL/UEAL-THW. Er ist Vorgesetzter für das eingesetzte Personal im Fernmeldebetrieb. Hierzu erteilt er im Rahmen seines Aufgabenbereichs Aufträge, ist für deren Ausführung verantwortlich und unterweist, unterstützt und überwacht das eingesetzte Fernmeldebetriebspersonal.

Er hat folgende Aufgaben als Gruppenführer:

  • Verantwortung für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft der Gruppe
  • Erstellung der Dienst- und Ausbildungspläne
  • Aus- und Weiterbildung seiner/ihrer Helfer/innen
  • Überprüfung bzw. Überwachung des Tragens der persönlichen Schutzausstattung der Hel-fer/innen
  • Führung der ihm/ihr unterstellten Kräfte
  • Kommunikation innerhalb der vorgegebenen Führungsstruktur
  • Beratung des Zugführers/der Zugführerin bzw. der Führungseinrichtungen der mittleren Füh-rungsebene sowie externer Bedarfsträger in Fragen der Fachkunde seiner/ihrer Gruppe
  • Durchführung und Überwachung der Tätigkeit der Teileinheit entsprechend der StAN-Aufgaben
  • Zusammenarbeit mit anderen Einheiten/Teileinheiten, Einrichtungen, entsprechenden Behörden,Organisationen und fachspezifischen Unternehmen
  • Fürsorge gegenüber den Helfern/Helferinnen seiner/ihrer Gruppe
  • Regelung der Versorgung seiner/ihrer Gruppe
  • Dokumentation des Einsatzes


Seine Aufgaben als LdF sind folgende:

  • Einrichten und Herstellen der Betriebsbereitschaft der Führungsstelle aus IuK-Sicht
  • Halten von Verbindungen zu übergeordneten und unterstellten Führungsstellen oder Einrichtun-gen und LuK-Stäben
  • Koordinierung der Durchführung des Fernmeldebetriebes der Führungsstelle
  • Überwachung der vorschriftsmäßigen Durchführung des Fernmeldebetriebes und der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften
  • Führen von Betriebsunterlagen
  • Sicherstellen der Zusammenarbeit mit dem/der Sachgebietsleiter/in S 6 und der Fachgruppe Kommunikation

Truppführer FGr F


Joachim Beerwerth
Truppführer FGr F

Die Truppführer führen die eingesetzten Helfer ihres Zuständigkeitsbereichs Stabsraum (im Einsatz im Schichtbetrieb) und leiten sie fachlich an zur Bewältigung von Einsatzaufgaben, die der fachtechnischen Ausrichtung und Aufgabenstellung entsprechen. Für die technische und materielle Ausstattung ihres Zuständigkeitsbereichs stellen sie die Einsatzbereitschaft sicher. Als Führungsgehilfen unterstützten sie das Sachgebiet 1 bei der Herstellung der Einsatzbereitschaft des Führungs- und Lageanhängers. Im Einsatz unterstützten die Führungsgehilfen die Sachgebietsleiter nach Weisung des Leiters der THW-FüSt bzw. des Leiters des Stabes der THW-FüSt. Sie können auch die Funktion des Sichters wahrnehmen.

Die Truppführer FüKomTr/FüGeh unterstützten u. a.:

  • im Sachgebiet 1 beim Führen von Personalübersichten
  • im Sachgebiet 2 beim Führen der Lagekarte und des Einsatztagebuches
  • im Sachgebiet 4 beim Führen der Materialübersichten und in der Materialverwaltung
  • im Sachgebiet 6 bei Führen von Telekommunikationsübersichten


Die Truppführer der FGr F haben folgende Aufgaben:

  • Vertretung des Gruppenführers/der Gruppenführerin
  • Verantwortung für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft des Trupps
  • Mitwirkung bei der Erstellung der Dienst- und Ausbildungspläne
  • Aus- und Weiterbildung seiner/ihrer Helfer/innen
  • Überprüfung bzw. Überwachung des Tragens der persönlichen Schutzausstattung der Hel-fer/innen
  • Führung der ihm/ihr unterstellten Kräfte
  • Kommunikation innerhalb der vorgegebenen Führungsstruktur
  • Durchführung und Überwachung der Tätigkeit der Teileinheit entsprechend der StAN-Aufgaben
  • Zusammenarbeit mit anderen Einheiten/Teileinheiten, Einrichtungen, entsprechenden Behörden, Organisationen und fachspezifischen Unternehmen
  • Fürsorge gegenüber den Helfern/Helferinnen seines/ihres Trupps
  • Dokumentation des Einsatzes


Aufgaben als Führungsgehilfen:

  • Arbeiten in einer Führungsstelle mit oder ohne Stab
  • Unterstützung der Sachgebietsleitungen bzw. der Leitung der FüSt in allen Belangen
  • Übernahme von Einzelthemen in einem Sachgebiet (z. B. Lagekarte, ETB beim S2)


Aufgaben als Fachkräfte IuK:

  • Mitwirkung bei der Einrichtung und dem Herstellen der Betriebsbereitschaft von Kommunikati-onsnetzen
  • Einsatz- und bedarfsgerechte Anpassung und Zusammenstellung von vorkonfektionierten IuK-Geräten anhand vordefinierter Konfigurationen
  • Betrieb der Kommunikationsnetze (dies beinhaltet z. B. Monitoring und Administration gemäß deraktuell gültigen IT-Sicherheitsvorgaben)
  • Mitwirkung bei der Ausbildung der Fachhelfer/innen im Bereich IuK

Gruppenführer Fachgruppe Kommunikation

Matthias Haack
Gruppenführer Fachgruppe Kommunikation

Der Gruppenführer der Fachgruppe Kommunikation führt die Helfer seiner Gruppe und leitet sie fachlich an zur Bewältigung von Einsatzaufgaben, die der fachtechnischen Ausrichtung und Aufgabenstellung seiner Gruppe entsprechen. Er unterstützt das Sachgebiet 6 bei der Grundsatzplanung des Fernmeldeeinsatzes. Er plant die Ausbildung der Helfer und führt diese mit dem S6 durch. Für die technische Ausstattung seiner Gruppes stellt er die Einsatzbereitschaft sicher. Im Einsatz baut er mit seiner Gruppe temporäre IT- und Telekommunikationsnetze auf und unterhält diese. Ebenso holt er Telefonanschlüsse ab und verlängert diese.

Seine Aufgaben als Gruppenführer sind folgende:

  • Verantwortung für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft der Gruppe
  • Erstellung der Dienst- und Ausbildungspläne
  • Aus- und Weiterbildung seiner/ihrer Helfer/innen
  • Überprüfung bzw. Überwachung des Tragens der persönlichen Schutzausstattung der Helfer/in-nen
  • Führung der ihm/ihr unterstellten Kräfte
  • Kommunikation innerhalb der vorgegebenen Führungsstruktur
  • Beratung des Zugführers/der Zugführerin bzw. der Führungseinrichtungen der mittleren Füh-rungsebene sowie externer Bedarfsträger in Fragen der Fachkunde seiner/ihrer Gruppe
  • Durchführung und Überwachung der Tätigkeit der Teileinheit entsprechend der StAN-Aufgaben
  • Zusammenarbeit mit anderen Einheiten/Teileinheiten, Einrichtungen, entsprechenden Behör-den, Organisationen und fachspezifischen Unternehmen
  • Fürsorge gegenüber den Helfern/Helferinnen seiner/ihrer Gruppe
  • Regelung der Versorgung seiner/ihrer Gruppe
  • Dokumentation des Einsatzes

Truppführer Fachgruppe Kommunikation

Marcel Mertens
Truppführer Fachgruppe Kommunikation

Der Truppführer der Fachgruppe Kommunikation unterstützt seinen Gruppenführer bei der Abarbeitung des Kommunikationseinsatzes.

Seine Aufgaben als Truppführer sind folgende:

  • Vertretung des Gruppenführers/der Gruppenführerin
  • Verantwortung für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft des Trupps
  • Mitwirkung bei der Erstellung der Dienst- und Ausbildungspläne
  • Aus- und Weiterbildung seiner/ihrer Helfer/innen
  • Überprüfung bzw. Überwachung des Tragens der persönlichen Schutzausstattung der Helfer/in-nen
  • Führung der ihm/ihr unterstellten Kräfte
  • Kommunikation innerhalb der vorgegebenen Führungsstruktur
  • Durchführung und Überwachung der Tätigkeit der Teileinheit entsprechend der StAN-Aufgaben
  • Zusammenarbeit mit anderen Einheiten/Teileinheiten, Einrichtungen, entsprechenden Behör-den, Organisationen und fachspezifischen Unternehmen
  • Fürsorge gegenüber den Helfern/Helferinnen seines/ihres Trupps
  • Dokumentation des Einsatzes

     

Seine Aufgaben als Fachkraft IuK:

  • Mitwirkung bei der Einrichtung und dem Herstellen der Betriebsbereitschaft von Kommunikati-onsnetzen
  • Einsatz- und bedarfsgerechte Anpassung und Zusammenstellung von vorkonfektionierten IuK-Geräten anhand vordefinierter Konfigurationen
  • Betrieb der Kommunikationsnetze (dies beinhaltet z. B. Monitoring und Administration gemäßder aktuell gültigen IT-Sicherheitsvorgaben)
  • Mitwirkung bei der Ausbildung der Fachhelfer/innen im Bereich IuK