Tim Ciprina
Zugführer 2. TZ

Der Zugführer ist dem Ortsbeauftragten gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft seiner Einheit verantwortlich. Er sorgt für die Ausbildung der Helfer seiner Einheit entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er insbesondere:

  • den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt,
  • die Ausbildung durchführt oder überwacht, Übungen anlegt und auswertet,
  • Unterführer auf ihre Eignung beurteilt und Anträge für ihre Berufung stellt.

Der Zugführer hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft seiner Einheit jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er zu melden. Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er hinzuwirken. Er ist verantwortlich für die Durchführung der seiner Einheit übertragenen Einsatzaufgaben, indem er insbesondere:

  •  die Alarmierung seiner Einheit gemäß Alarmordnung sicherstellt,
  • die Einsatzbereitschaft der Einheit feststellt und meldet,
  • im zugewiesenen Einsatzraum seine Einheit fachgerecht einsetzt,
  • Verbindung zur Einsatzleitung zu anderen Organisationen und zu THW-Einheiten aufnimmt,
  • die Logistik für die eigene Einheit und für beigestellte Einheiten regelt.

Im Einsatz ist er der unmittelbar übergeordneten Führungsstelle unterstellt.

Nils Ciprina
Zugtruppführer 2. TZ

Der Zugtruppführer ist dem Zugführer gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft des Führungsunterstützungstrupps verantwortlich.
Er sorgt für die Ausbildung der Helfer/innen entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er/sie insbesondere:

  •  den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt,
  •  die Ausbildung durchführt oder überwacht

 

Der Zugtruppfüher hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft seines/ihrer Einheit jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er/sie zu melden.


Der Zugtruppführer ist verantwortlich die Durchführung der seiner/ihrer Teileinheit übertragenen Einsatzaufgaben, indem er/sie insbesondere:

  • die Alarmierung seiner/ihrer Einheit gemäß Alarmordnung sicherstellt,
  • die Einsatzbereitschaft der Einheit feststellt und meldet,
  • im zugewiesenen Einsatzraum seine/ihre Einheit fachgerecht einsetzt,
  • Verbindung zur Einsatzleitung zu anderen Organisationen und zu THW-Einheiten aufnimmt,
  • die Logistik für die eigene Einheit und für beigestellte Einheiten regelt.

Marko Kruse
Gruppenführer Bergungsgruppe

Philipp Wilke
Gruppenführer FGr Notversorgung & Notinstandsetzung

Björn Hoffmann
Gruppenführer FGr Wassergefahren
 

Phillip de Vries
Gruppenführer FGr Infrastruktur

Der Gruppenführer(GrFü) führt die Helfer seiner/ihrer Gruppe und leitet sie fachlich an zur Bewältigung von Einsatzaufgaben, die der fachtechnischen Ausrichtung und Aufgabenstellung der Gruppe entsprechen, und zur allgemeinen Unterstützung anderer Einheiten, Einrichtungen und Organisationen. Der GrFü berät den Zugführer bzw. Einsatzleiter insbesondere in Fragen der Fachfähigkeiten der Gruppe.

Zu seinen/ihren Aufgaben gehören insbesondere:

  • Durchführung und Überwachung der FGr-Tätigkeit entsprechend der StAN-Aufgabe
  • Fürsorge und Aufsicht gegenüber den Helfer der Gruppe
  • die Verantwortung für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft der Gruppe
  • Zusammenarbeit mit anderen Einheiten/Teileinheiten, Einrichtungen, entsprechenden Behörden, Organisationen und fachspezifischen Unternehmen Führung der Gruppe im Einsatz
  • Dokumentation des Einsatzes
  • Erkundungen am Einsatzort und Meldung der Ergebnisse
  • Herstellung und Aufrechterhaltung von Verbindungen zu übergeordneten und nachgeordneten Stellen
  • Regelung der Versorgung seiner/ihrer Gruppe
  • Mitwirkung bei der Erstellung der Dienst- und Ausbildungspläne
  • Aus- und Weiterbildung seiner/ihrer Helfer

 

Der GrFü unterstützt die Geschäftsstelle (GSt) und die Dienststelle des Landesbeauftragten (LBDst) im Rahmen seiner Fachaufgabe bei der Vorbereitung und Durchführung überörtlicher und überregionaler Übungen und Ausbildungsveranstaltungen der Einsatzausbildung.

Kuno Köpke
Truppführer Bergungsgruppe
 

Robin Kaim
Truppführer FGr Notversorgung & Notinstandsetzung

1. Michael Kater
2. Ramona Stautner
Truppführer FGr Wassergefahren
 

1. Marvin Bauer
2. derzeit unbesetzt
Truppführer FGr Infrastruktur
 

Dion Mattern
Truppführer ESS

Der Truppführer(TrFü) führt die Helfer/innen seines Trupps und leitet sie fachlich an zur Bewältigung von Einsatzaufgaben, die der fachtechnischen Ausrichtung und Aufgabenstellung der Gruppe entsprechen und zur allgemeinen Unterstützung anderer Einheiten, Einrichtungen und Organisationen.

Zu seinen/ihren Aufgaben gehören insbesondere:

  • Durchführung und Überwachung der Tätigkeit entsprechend der StAN-Aufgabe
  • Fürsorge und Aufsicht gegenüber den Helfern/innen seines/ihres Trupps
  • Zusammenarbeit mit anderen Einheiten / Teileinheiten, Einrichtungen, entsprechenden Behörden, Organisationen und fachspezifischen Unternehmen
  • Führung des Trupps im Einsatz
  • Erkundungen am Einsatzort und Meldung der Ergebnisse
  • Mitwirkung bei der Erstellung der Dienst- und Ausbildungspläne
  • Aus- und Weiterbildung seiner/ihrer Helfer/innen.